Rettungswagen (RTW) kommen schwerpunktmäßig bei Notfall- und Notarzteinsätzen, aber auch im Rahmen von zeitkritischen Krankentransporten zum Einsatz.
Die Regelbesatzung besteht aus zwei Personen, darunter mindestens ein Rettungsassistent/in bzw. Notfallsanitäter/in. Der Fahrer/in des RTW verfügt üblicherweise über eine Rettungssanitäter-Ausbildung oder min. eine Sanitätsausbildung.
Alle Rettungswagen im bayerischen Rettungsdienst entsprechen mindestens den Anforderungen nach DIN EN 1789, Typ C (Rettungswagen) in der bei Beschaffung gültigen Ausführung.